Bislang warfare das Regelpensionsalter für Männer bei 65 und für Frauen bei 60 Jahren. Im Jahr 2024 ändert sich das nun allerdings – wenn auch langsam. Bis 2033 sollen dann nämlich Angestellte beider Geschlechter erst mit 65 Jahren in Pension gehen dürfen. Mit 60 dürfen bzw. durften nur noch Frauen in den Ruhestand, die vor dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Für jene Frauen, die danach geboren sind, gilt eine jährliche Anhebung von einem halben Jahr beim Regelpensionsalter. Für Frauen, die nun nach dem 1. Juni 1968 geboren sind, bedeutet das, dass sie erst mit 65 Jahren in Pension gehen dürfen, wie die Bundesregierung berichtet.
Anstieg ab 2024
Doch nicht nur beim Pensionsalter gibt es ab 2024 einige Anpassungen. Auch das Entgelt für Pensionisten wird ordentlich erhöht. So werden die Pensionen ab Jänner um 9,7 Prozent aufgewertet – entsprechend dem Anpassungsfaktor. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Pensionen, die höher als 5.850 Euro sind. Ab diesem Wert bekommt man einen Pauschalbetrag von plus 567,45 Euro.
“Reguläre“ Alterspensionen, Schwerarbeitspensionen, vorzeitige Alterspensionen
Auch ein „Leistungsbonus“ bzw. eine „Schutzklausel“ wurde für all jene, die im kommenden Jahr dann eben doch in Pension gehen dürfen, verankert. Damit soll die Differenz zwischen Aufwertung und Anpassung ausgeglichen werden. Vorgesehen ist, dass „reguläre“ Alterspensionen, Schwerarbeitspensionen, vorzeitige Alterspensionen für Langzeitversicherte sowie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen erhöht werden, wenn ihr Stichtag in das Jahr 2024 fällt. Auch Hinterbliebenenpensionen sind davon umfasst.