Beim Blick auf den Gehaltszettel dürfen sich viele Arbeitnehmer im kommenden Monat freuen. Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss eine wichtige Frist beachten.
Bis Ende November: Mit Wechsel der Kfz-Versicherung sparen
Die Preise für die Kfz-Versicherung 2024 sollen einer Analyse des Vergleichsportals Verivox zufolge um bis zu 16 Prozent im Vergleich zu 2023 ansteigen. Das bedeutet aber nicht, dass Autobesitzer Preissteigerungen tatenlos zusehen müssen: Es lohnt sich, Preise ausführlich zu vergleichen und gegebenenfalls zu einem anderen Kfz-Versicherungsanbieter zu wechseln. Doch aufgepasst: Wer umsatteln will, muss die geltenden Kündigungsfristen beachten – Stichtag ist in aller Regel der 30. November. Sprich, das Schreiben muss bis dahin beim Versicherer eingegangen sein. Man sollte um eine Bestätigung der Kündigung etwa per E-mail bitten, wie Experten raten.
Weihnachtsgeld wird häufig mit Lohn im November ausgezahlt
In vielen Haushalten sind gerade in Richtung Jahresende zusätzliche Einnahmen besonders willkommen, nicht zuletzt wegen der gestiegenen Preise. Eines der schönsten Weihnachtsgeschenke landet bei zahlreichen Beschäftigten direkt auf dem Konto: das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Doch sind es vor allem Arbeitnehmer, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, die sich weitgehend darauf verlassen können, im November oder Dezember ein Weihnachtsgeld zu erhalten, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) es zusammenfasste. Allgemein gilt: Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht ohnehin nicht grundsätzlich. Deshalb müssen Beschäftigte zunächst prüfen, ob die Sonderzahlung etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt ist, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen auf ihrer Web site informierte.
Tarifkonflikt mit der GDL: Drohen bei der Bahn womöglich bald Streiks?
Bei der Deutschen Bahn stehen die Tarifverhandlungen mit der GDL bevor. Der erste Verhandlungstermin ist der 9. November. Müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn womöglich bald mit Streiks rechnen? GDL-Chef Claus Weselsky will sich mit Warnstreiks nicht lange aufhalten und stattdessen die Mitglieder zügig über unbefristete Streiks abstimmen lassen, wie dpa im Oktober berichtet hatte. Demnach könnte es auch im Weihnachtsverkehr Arbeitsniederlegungen geben, schrieb dpa zum Zeitpunkt, Fahrgäste müssten sich für die Wochen und Monate ab November wieder auf Streiks und damit erhebliche Einschränkungen im Bahnverkehr einstellen. Noch bleibt die Lage allerdings abzuwarten.
Die Verbraucherzentrale erklärt auf ihrer Web site ganz allgemein, welche Rechte Fahrgäste im Falle eines Streiks grundsätzlich hätten: „Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug wegen des Streiks ausfällt, können Sie Ihr Ticket stornieren und das Geld in Kind eines Gutscheins oder als Auszahlung zurückverlangen“, erklärt die Verbraucherzentrale. „Das gilt für die gesamte Reise, selbst wenn nur ein Teil davon betroffen sein sollte (additionally wenn z. B. von drei gebuchten Zügen nur einer ausfällt).“ Die Bahn habe bei vergangenen Streiks „zusätzlich Kulanz“ angeboten, betont die Verbraucherzentrale zudem generell – „zum Beispiel, dass Sie Tickets flexibel und ohne Zugbindung an einem anderen Tag nutzen können oder auch dann kostenfrei zurückgeben können, wenn ein angekündigter Streik ausfällt und die Fahrt doch stattfindet“. Die Verbraucherzentrale rät jedoch dazu, sich über die genauen Konditionen „immer auf der Internetseite des betroffenen Bahnunternehmens“ zu informieren.
Welche Änderungen bringt der November 2023 mit sich?
Der neue Monat bringt zudem einige Neuerungen mit sich, die nicht nur die Finanzen betreffen.