Damit nach der Flut nicht Ebbe in der Kasse ist, sollten Hausbesitzer vorsorgen und im Fall der Fälle wissen, was zu tun ist.
Hamburg – Bei Schäden am Haus und Inventar, die etwa durch Überschwemmungen durch Schmelzwasser und Flusspegelanstiege verursacht werden, reicht die reguläre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung meist nicht aus. Stattdessen greift die Elementarschadenversicherung.
„Sie kann ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV). Diese Zusatzversicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Lawinen und Rückstau ab.
Fotos und Movies vom Schaden machen
Im Schadensfall rät Boss Betroffenen, die Schäden umgehend zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos oder Movies. Eine detaillierte Auflistung der beschädigten Gegenstände und eine schnelle Meldung an die Versicherung seien essenziell.
„Rufen Sie zunächst die zuständige Schadenabteilung des Versicherers an. Notieren Sie sich die Schadennummer und den Namen der zuständigen Particular person. Stimmen Sie Ihr weiteres Vorgehen mit der Versicherung ab“, rät Boss. Und: Der Schadensbereich sollte bis zur Freigabe durch den Versicherer unverändert bleiben. dpa