Der Schauspieler Heinz Hoenig muss sich einer risikoreichen Operation unterziehen. Krankenversichert ist er nicht – und hat somit keinen Anspruch auf ärztliche Hilfe.
Kassel – In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, benötigt mit wenigen Ausnahmen eine personal oder gesetzliche Krankenversicherung. Was ansonsten passieren kann, zeigt der Fall des schwer kranken Heinz Hoenig.
Schwerkranker Heinz Hoenig nicht versichert – trotz Krankenversicherungspflicht
Der bekannte Schauspieler Heinz Hoenig befindet sich aufgrund eines akuten Herzproblems noch immer im Krankenhaus. Auch nach einem Koma geht es ihm noch nicht besser. „Bedauerlicherweise hat sich sein Gesundheitszustand nicht verbessert“, heißt es von seinem Administration.
Weil Hoenig nicht krankenversichert ist, ist er für eine womöglich lebensrettende Operation auf Spenden angewiesen – ein Großteil der benötigten Summe von 150.000 Euro ist bereits zusammengekommen. Die Überlebenschancen bei der Operation wurden laut Aussagen von Hoenigs Frau jedoch als gering eingestuft.
Wie seine Frau zudem erzählte, ist Heinz Hoenig früher privatversichert gewesen. Da er die Beiträge der privaten Krankenversicherung aber nicht mehr zahlen konnte, schied er aus dieser aus. Wie das Statistische Bundesamt im Jahr 2019 veröffentlichte, gab es in Deutschland knapp 61.000 Menschen, die keine Krankenversicherung abgeschlossen hatten. Die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ erklärte auf Anfrage von IPPEN.MEDIA, dass die Dunkelziffer sogar deutlich höher liegt.
Die Versicherungspflicht in Deutschland in der Übersicht
Die Verbraucherzentrale warnt, dass der Versicherungsschutz dringend wieder aktiviert werden sollte, wenn Menschen zeitweise nicht versichert waren. Ausstehende Beträge müssen allerdings nachgezahlt werden – oftmals aber nicht in voller Höhe. Um die Rückstände stemmen zu können, gibt es besondere Regelungen. Wer nicht krankenversichert ist, kann keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen oder muss die Kosten für eine Behandlung selbst tragen.
Im Fall von Heinz Hoenig hätte sich der Schauspieler wieder privat krankenversichern müssen. Wer gesetzlich krankenversichert conflict, wird dort erneut Mitglied. Auch, wer sich eine Krankenversicherung nicht gänzlich leisten kann, sollte sich bei dieser melden. Unter Umständen können geringere Beträge gezahlt werden, auch Ratenzahlungen sind möglich. Wer sich wieder in einer privaten Krankenversicherung versichert, muss für die ersten sechs Monate ohne Versicherung die volle Prämie zahlen, danach noch jeweils ein Sechstel des Beitrags.
Zahlen gesetzlich Krankenversicherte ihre Beiträge nicht, kann die Krankenversicherung ihnen nicht automatisch kündigen. Die Leistungen können aber bis auf ein Minimal eingeschränkt werden. Sind Versicherte mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, werden die Leistungen der Kasse ruhend gestellt. Vor allem dort ist eine Ratenzahlung ein gängiger Weg, um nicht gezahlte Beiträge auszugleichen. (rd/dpa)