Beim Auslandsurlaub mit dem Mietwagen läuft es nicht in allen Fällen rund, wie die Verbraucherzentrale schildert – die Experten erklären, worauf man besonders achten sollte.
Ferien mit dem Mietwagen bieten viele Vorteile. Doch manchmal kann der Urlaub im Ausland teurer ausfallen als geplant. Die Verbraucherzentrale rät dazu, bei der Buchung besser auch auf die Bedingungen zur Stornierbarkeit zu achten. Zudem lohne es sich, Angebote zu vergleichen. Beim Preis sollte man unbedingt auf alle Kosten achten. Was die Buchung betrifft, haben die Experten außerdem folgende Tipps parat:
Mietwagen buchen – was Urlauber beachten sollten
- Vereinbaren Sie bei einer Rundreise ‚unbegrenzte Kilometer‘, rät die Verbraucherzentrale auf ihre Web site. Für kürzere Journeys könne eine Kilometerbegrenzung sinnvoll sein.
- „Lassen Sie sich alle Unterlagen wie die Bestätigung der Reservierung oder die Vertragsbedingungen aushändigen oder drucken Sie diese Papiere aus,“ schreibt die Verbraucherzentrale außerdem.
- „Kommt es zu Streitigkeiten, gilt das Recht nach den Bestimmungen am Ort, an dem der Mietwagen übergeben und der schriftliche Vertrag geschlossen wird, sowie gemäß der konkreten Vermietungsbedingungen des Autovermieters“, heißt es weiter auf Verbraucherzentrale.de. Danach richte sich auch, wo ein eventueller Prozess stattfinden würde. „Bei einem deutschen Mietwagenvermittler gilt deutsches Recht.“
„Mallorca-Police“ oder „Traveller-Police“?
Wenn man im Ausland einen Mietwagen bucht, richtet sich der Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes, informiert die Verbraucherzentrale außerdem. „Für die unbedingt notwendige und im Mietpreis enthaltene Kfz-Haftpflichtversicherung gelten in manchen Ländern nur sehr niedrige Deckungssummen, die besonders bei Personenschäden kaum ausreichen“, heißt es in dem Beitrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass diese Police „eine möglichst hohe Deckungssumme und den auch für Deutschland empfohlenen Schutz von 50 oder 100 Millionen Euro“ enthalten solle.
Für Mietwagen im EU-Ausland lasse sich eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die sogenannte Mallorca-Police.„Über diesen Schutz verfügen Sie möglicherweise bereits, wenn Sie den Mietwagen mittels Ihrer Kreditkarte gebucht haben; er kann auch in einem Autoschutzbrief oder einer bereits bestehenden Kfz-Versicherung enthalten sein“, so die Verbraucherzentrale. Wer einen Mietwagen außerhalb der EU buche, könne eine sogenannte Traveller-Police abschließen, die weltweit gelte.
Unerlässlich ist nach Angaben der Verbraucherzentrale eine Kfz-Haftpflichtversicherung. „Achten Sie darauf, bis zu welchem Betrag der Versicherer haftet, additionally wie hoch die sogenannte Deckungssumme ist“, so der Rat an der Stelle. Häufig sei dieser Betrag zu niedrig, insbesondere wenn Personen zu Schaden kämen. Wichtig: Alle Versicherungen, die man für den gebuchten Mietwagen abgeschlossen hat, gelten „nur für die Fahrer, die Sie bei der Buchung angemeldet haben“.
Häuft Streit wegen Kratzern am Auto laut der Verbraucherzentrale
Streit gebe es bei der Rückgabe des Mietwagens häufig auch im Fall von Kratzern, berichtet die Verbraucherzentrale – und hat, um möglichen Ärger auszuschließen, unter anderem folgende Tipps parat:
- „Machen Sie bei der Übernahme eine Bestandsaufnahme des Fahrzeuges und dokumentieren Sie den Zustand“, heißt es in dem Beitrag. Zudem rät die Verbraucherzentrale dazu, Fotos von vorhandenen Gebrauchsspuren, Kratzern und Schäden sowie auch von der Tankanzeige zu machen.
- Die Experten empfehlen, auch zu prüfen, ob Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste im Mietwagen vorhanden sind. „In bestimmten Ländern müssen auch ein Alkoholschnelltester, Feuerlöscher, Ersatzlampen-Set und Abschleppseil im Mietwagen mitgeführt werden.“
- „Lassen Sie alle Mängel auf dem Mietvertrag notieren oder lassen Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen“, so ein weiterer Tipp der Verbraucherzentrale. Auch bei der Rückgabe solle man sich ein Protokoll unterzeichnen lassen.
Kaution für den Mietwagen fällig? Kreditkarte nicht vergessen
Gap man den Mietwagen ab, werde eine Kaution fällig. „Je nach Autovermieter liegt das zwischen 250 und 3.000 Euro“, schildert die Verbraucherzentrale, die in dem Beitrag auf ihrer Web site außerdem dazu rät, die passende Kreditkarte dabei zu haben und entsprechend sicherzustellen, dass das Restrict der Karte reicht. Besonders wichtig sei es, dass man die PIN seiner Kreditkarte kenne – sie werde mittlerweile quick immer abgefragt.