Weil er Traubenkern verschluckte: Versicherung bezahlt Basler einen Zahnschaden nicht
Ein Mann hat sich beim Verzehr eines selber zubereiteten Müesli eine Zahnkrone ausgebissen. Weil er das «Corpus Delicti» verschluckt hat, muss nun seine Unfallversicherung die Zahnarztrechnung nicht begleichen.
Ein Mann aus Basel verspeiste im November des vergangenen Jahres ein selber zubereitetes Müesli. Plötzlich knackte es. Er muss eine Traube übersehen und nicht entkernt haben. An einem Backenzahn warfare ein Stück Krone abgebrochen.Der Mann liess die Krone reparieren und schickte die Rechnung seiner Unfallversicherung.