Wer teuren Zahnersatz fürchtet, sollte unbedingt eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Gerade bei Implantaten kann sich eine Versicherung lohnen.
Implantate, Kronen oder Brücken: Der Gang zum Zahnarzt kann unter Umständen ganz schön teuer werden. Um die Kosten niedrig zu halten und sich abzusichern, besitzen viele Verbraucher eine Zahnzusatzversicherung. Doch nicht immer ist eine solche Police auch wirklich sinnvoll. Wann die Versicherung haftet, worauf Patienten bei Abschluss achten sollten und für wen sie sich lohnt, erfahren Sie hier.
Kostspielige Zahnpolicen: Nur sinnvoll bei hochwertigem Zahnersatz
Während die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur einen kleinen Teil der Kosten für den Zahnersatz übernimmt, haftet eine Zahnzusatzversicherung auch bei hochwertigem Zahnersatz. Muss ein Zahn ersetzt werden, übernimmt die gesetzliche Kasse lediglich 50 bis 65 Prozent der anfallenden Kosten. Wünscht ein Affected person statt einem herkömmlichen Zahnersatz – etwa einer Metallkrone ohne Verblendung – lieber ein hochwertiges Implantat, eine Brücke oder Krone, ist eine Zahnpolice keinesfalls sinnvoll. In diesem Fall würde den Experten der Verbraucherzentrale zu Folge die normale Versorgung ausreichen und sich die hohen Beiträge der Zusatzversicherung nicht lohnen.
Wichtig bei Vertragsabschluss ist, dass die meisten Zahnzusatzversicherungen erst nach einer Wartezeit von rund acht Monaten haften. Außerdem beinhalten viele Verträge Zahnstaffeln, welche die Erstattung in den ersten drei bis fünf Jahren auf Höchstbeträge begrenzen. Es kann beispielsweise sein, dass der Versicherer im ersten Jahr nur Kosten von etwa 500 Euro und in den ersten zwei Jahren 1.000 Euro übernimmt.
Zahnersatz: Ab wann ist eine Zusatzversicherung notwendig?
Sinnvoll ist eine Zahnpolice laut der Verbraucherzentrale erst ab einem Alter von Mitte 30 bis Anfang 40. Junge Menschen können daher noch getrost ein paar Jahre damit warten. Versichern sollte man sich allerdings möglichst, solange das Gebiss noch in Ordnung ist. Denn für bereits notwendige Behandlungen zahlt eine neu abgeschlossene Zahnversicherung nicht.
Vor der Wahl sollten Verbraucher das Angebot an Versicherungen genau prüfen. Viele Anbieter locken mit einer großen Auswahl an Leistungen und damit verbundenen Preisen, wie Stiftung Warentest berichtet. Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Leistungen ausfallen, umso höher sind in der Regel auch die Kosten.
Große Unterschiede zwischen Anbietern: Was Verbraucher beachten sollten
Vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung sollten Sie folgende Punkte prüfen:
- Die Leistungen der Zusatzversicherung sollten sich auf den privaten Rechnungsbetrag beziehen – nicht auf den von der Krankenkasse bezuschussten Anteil (Regelversorgung / Festzuschuss).
- Der Leistungsumfang hängt von den persönlichen Wünschen des Patienten ab und kann zwischen 80 bis 100 Prozent liegen. Je höher der Leistungsumfang, desto höher die übernommenen Kosten – aber auch die monatlichen Beiträge.
- Der Vertrag sollte möglichst keine Begrenzung der jährlichen Erstattung vorsehen. Große Maßnahmen, bei denen mehrere Zähne betroffen sind, können schnell einen jährlichen Kostenrahmen von 10.000 bis 15.000 Euro übertreffen. Höchstgrenzen bleiben zudem meist stabil, sie werden additionally trotz voraussichtlich steigender Kosten in Zukunft nicht angehoben.
- Der Erstattungsrahmen des Versicherer sollte möglichst über den Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinausgehen. Dieser liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Begrenzung, die den Höchstsatz der GOZ, dem 3,5-fachen Satz, übertrifft, ist nicht notwendig.
Auch bei Implantaten unterscheiden sich die von Anbietern erbrachten Leistungen deutlich. Während manche Versicherungen nur eine begrenzte Anzahl an Implantaten übernehmen, ist in umfassenden Tarifen meist keinerlei Begrenzung vorgesehen. Wichtig ist, dass der Vertrag keine Summenobergrenze für die Kosten von Implantaten beinhaltet und auch einen Knochenaufbau erstattet. Dieser ist meist notwendig, kann allerdings sehr kostspielig werden. Leistungen bei den Materials- und Laborkosten sollten zudem möglichst nicht eingeschränkt sein. Kosten für Zahnarzt und Implantate können Sie übrigens auch bei der Steuererklärung geltend machen.