Für Studierende gibt es vom Bund eine Einmalzahlung von 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Kosten in der Energiekrise. Ende September läuft nach über sechs Monaten die Frist für die Anträge ab. Mehr als jeder 5. der antragsberechtigten Studierenden in Mitteldeutschland hat sich die finanzielle Unterstützung bislang aber noch nicht gesichert. Hier gibt es noch einmal die Infos, was zu tun ist, um sich das Geld nicht durch die Lappen gehen zu lassen.
Die Bundesregierung hat im September vergangenen Jahres mit dem dritten Entlastungspaket auch eine Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende und Fachschüler auf den Weg gebracht, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Für die Umsetzung der finanziellen Unterstützung selber sind die Länder zuständig.
Mehr als jeder fünfte Antrag steht noch aus: Zahlen für Mitteldeutschland
Eine MDR-Anfrage an die zuständigen Behörden hat ergeben: Mehr als jeder fünfte antragsberechtigte Studierende in Mitteldeutschland hat die Entlastungspauschale noch nicht genutzt. In Sachsen-Anhalt haben bis zum 6. August laut Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt 13.900 der Studierenden – und damit 23,7 Prozent – noch keinen Antrag auf die Einmalpauschale gestellt. In Sachsen koordiniert das Studentenwerk Dresden die Auszahlungen. Dort haben sich bis zum 8. August 21,5 Prozent der Berechtigten und damit 23.650 Personen die 200 Euro noch nicht gesichert.
Stand 10. August stehen nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft noch 19,2 Prozent der Anträge des akademischen Nachwuchses der staatlichen Hochschulen in Thüringen aus. Das sind 9.104 Studierende. Berücksichtigt man auch die Zahlen der in Erfurt ansässigen IU Internationalen Hochschule GmbH, an der auch On-line- und Fernstudien mit Wohnsitz in anderen Bundesländern möglich sind, beträgt die Nichtsteller-Quote sogar 31,7 Prozent in Thüringen. Dort haben 62.400 Studierende noch nicht reagiert. Auf die Hochschule allein betrachtet sind das 62,2 Prozent.
Antrag noch bis 30. September möglich
Seit 15. März können die Anträge für die vom Bund bereitgestellte Energiepauschale von 200 Euro für Studierende auf einer eigens dafür entwickelten On-line-Plattform gestellt werden. Dies ist auch noch bis zum 30. September möglich. Antragsberechtigt sind auch Fachschüler und -schülerinnen.
AchtungAnspruch auf die Einmalzahlung haben Studierende von Hochschulen oder Lernende an (Berufs-)Fachschulen, die zum 1. Dezember 2022 dort eingeschrieben waren. Zu diesem Stichtag muss zudem der Wohnsitz oder der “gewöhnliche Aufenthaltsort” in Deutschland gewesen sein.
“Ausreichend für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts ist die für einen einsemestrigen Studien- oder Schulaufenthalt übliche Aufenthaltsdauer”, erklärt das Bildungsministerium.
Hier geht es direkt zur Antrags-Plattform
Die Ausbildungsstätten haben Zugangs-Codes an alle Antragsberechtigten verschickt. Damit kann die Einmalzahlung auf der Internetseite “Einmalzahlung200.de” beantragt werden. Ist der Antrag durch, werden die 200 Euro direkt auf das Konto überwiesen. Dafür müssen die Bankdaten hinterlegt werden.
Auch interessant
Mehr zur finanziellen Belastung Studierender
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | 15. März 2023 | 07:00 Uhr